Anfang dieses Monats hat der Kreis Pinneberg als zuständige Straßenverkehrsbehörde für die Stadt Tornesch und das Amt Pinnau die Radwegebenutzungspflicht entlang der L 107 aufgehoben. Dies gilt für den gesamten etwa fünf Kilometer langen Abschnitt zwischen der Kreuzung Ahrenloher Straße / Esinger Straße in Tornesch und der Straße Peiner Hag in Prisdorf.
Was ändert sich dadurch: Radfahrer dürfen jetzt auf dem gesamten Streckenabschnitt auf der Straße fahren. Das war ihnen bisher untersagt. Der jetzige gemeinsame Fuß- und Radweg wird zu einem Fußweg, auf dem Radfahrer “nur” noch geduldet sind (Zusatzschild “Fahrräder frei”), d.h. sie müssen besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
Zusätzlich zu der neuen Beschilderung wird in Tornesch beidseitig auf der Esinger Straße zwischen Pinnauring und Hasweg ein Radschutzstreifen eingerichtet. Dieser wird für ein kurzes Stück an der Einmündung zur K22 unterbrochen, da es hier zu eng ist.
Auf und an neben Radschutzstreifen gilt dann ein Parkverbot. Somit kann dieser Bereich künftig nicht mehr wie bisher zum Parken genutzt werden.
Im Folgenden möchten wir als SPD Tornesch unsere Haltung zu dieser Maßnahme darstellen, aber auch die Hintergründe erklären, die zu dieser Entscheidung geführt haben.
Licht und…
Die SPD Tornesch begrüßt die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht. Endlich wurde anerkannt, dass Radfahrer eben nicht jeden noch so maroden und mitunter gefährlichen Radweg akzeptieren müssen, und dass auch die Rechte und Bedürfnisse von Radfahrern und Fußgängern bei einer zeitgemäßen Verkehrsplanung Berücksichtigung finden müssen.
Denn in Bahnhofsnähe und vor der Johannes-Schwennesen-Schule wurde es in der Vergangenheit häufig für Radfahrer und Fußgänger eng auf dem gemeinsam genutzten Weg. Gerade durch die teilweise sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten der einzelnen Verkehrsteilnehmer entstanden dort häufig Konfliktsituationen, weil der Platz kaum zum Überholen reichte. Dies ging vor allem zu Lasten der Fußgänger und der langsameren Radfahrer – unter ihnen auch viele Kinder und ältere Menschen.
Durch die neu entstandene Möglichkeit, mit dem Fahrrad die Straße zu benutzen, z.B. weil man zügiger fahren möchte, wird sich diese Situation jetzt endlich entspannen und mehr Platz auf dem Gehweg entstehen.
Die Tatsache, dass der Kreis aber nicht nur die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben hat, sondern mit der Anordnung von Radschutzstreifen und Piktogrammen auf der Fahrbahn auch ein Konzept zur Umsetzung bringt, das die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer im Blick hat, ist positiv zu bewerten.
Natürlich muss jetzt auch zügig dafür gesorgt werden, dass die seit Jahren geplanten Fahrradgaragen am Bahnhof endlich gebaut werden. Denn nur die Kombination aus sicheren Radwegen und Abstellplätzen hat das Potential, mehr Menschen auf das Fahrrrad zu bekommen.
…Schatten
Aber: Trotz vieler positiver Effekte darf nicht unerwähnt bleiben, dass der Kreis mit der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht “nur” geltendes Recht umgesetzt hat. Damit wird zwar denen Recht gegeben, die schon vorher auf der Straße gefahren sind, weil sie den Radweg für unzumutbar hielten. Aber für alle diejenigen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht auf der Straße fahren möchten und für Fußgänger verbessert sich nichts.
Wir hätten uns gewünscht, dass auch der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) endlich tätig wird. Aber der LBV sieht auch weiterhin, trotz zahlreicher Proteste und obwohl das Radverkehrskonzept des Kreises zu einem vernichtenden Urteil für Radwege entlang den Landesstraßen kommt, keinen Handlungsbedarf an der L 107. Warum hat er nicht längst – als Straßenbaulastträger – dafür gesorgt, dass die Radwege in einen zumutbaren Zustand versetzt werden?
Der LBV beabsichtigt auch bis Ende 2022, seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachzukommen – diese Aussage hat er immer wieder bestätigt.
Die Aufhenung der Radwegebenutzungspflicht ist keine Willkür
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt unmissverständlich, dass alle Fahrzeuge, und damit sind auch Fahrräder gemeint, auf die Straße gehören.
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
StVO, §2 (1)
Damit ist ein benutzungspflichtiger Radweg bereits eine Ausnahme von der Regel, die von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet und auch begründet sein muss.
Bereits vor über zwanzig Jahren hat der Gesetzgeber erkannt, dass das Fahren auf Radwegen nicht zwingend sicherer ist als auf der Straße. Daher wurden mit der bereits im Oktober 1998 in Kraft getretenen StVO-Novelle (Fahrrad-Novelle) zwingende Voraussetzungen festgelegt, unter denen eine Radwegebenutzungspflicht überhaupt angeordnet werden darf:
Es muss eine Gefahrenlage, z.B. durch Unfallschwerpunkte, einen hohen Anteil an Schwerlastverkehr, hohe Geschwindigkeiten oder einen durch Kurven und Hügel schlecht einsehbaren Straßenverlauf vorliegen.
Der Zustand und die Beschaffenheit des Radweges müssen zumutbar sein, also bspw. frei von Schlaglöchern, Wurzelaufbrüchen und abgängigen Banketten.
Die Linienführung muss eindeutig und stetig sein, d.h. der Radweg endet nicht abrupt, ist nicht von Grundstückseinfahrten und Straßeneinmündungen gesäumt und man muss nicht ständig die Straßenseite wechseln.
Der Radweg muss ausreichend breit und frei von Hindernissen wie Laub, Vereisung, Schmierbelag, (falsch) parkenden Autos, Mülltonnen und überwucherndem Gras sein.
Diese Voraussetzungen sind an vielen Landesstraßen im Kreis Pinneberg nicht erfüllt, wie man auch einer sehr langen Mängelliste im Radverkehrskonzept des Kreises Pinneberg entnehmen kann.
Wie kommt es zu einer Aufhebung der Radwegebenutzungpflicht?
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann jederzeit aus eigenem Antrieb die Neubewertung einer vorhandenen Radwegebenutzungspflicht vornehmen und zu dem Schluss kommen, dass die Voraussetzungen nicht (mehr) gegeben sind.
Da die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht juristisch einen Verwaltungsakt darstellt, kann man aber auch als Bürger unter bestimmten Bedinungen gegen diese Anordnung Widerspruch einlegen und eine Neubewertung verlangen.
Der Kreis Pinneberg hat nun die Voraussetzungen entlang der L 107, gemeinsam mit Vertretern der Stadt Tornesch, dem Amt Pinnau, der Polizei und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) neu bewertet. Dabei ist der Kreis zu dem Ergebnis gekommen, dass diese nicht weiter aufrecht erhalten werden kann. In der Pressemitteilung heißt es knapp: „Ein zwingender Grund, der gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Beibehaltung erforderlich wäre, ist nicht mehr ersichtlich.“
Welche Voraussetzungen in welchem Abschnitt der L 107 nicht mehr ersichtlich sind, wird dabei nicht genauer ausgeführt. Hier kann sich jeder sein eigenes Urteil bilden.
Fazit
Dem Rad- und Fußgängerverkehr wird durch die Anordnung des Kreises mehr Platz eingeräumt, das ist absolut richtig und auch notwendig. Denn wenn wir die Verkehrswende konsequent vorantreiben wollen, müssen wir ökologisch nachhaltige Mobilitätsformen fördern und attraktiver machen. Das gilt natürlich auch für den ÖPNV.
Der Anteil des Fahrradverkehrs steigt seit Jahren stetig und hat in der Corona-Krise zusätzlich an Fahrt gewonnen. Dem muss nicht nur endlich Rechnung getragen werden, diesen Trend gilt es auch zu verstärken. Denn auch wenn das Fahrrad nicht alle Verkehrsprobleme lösen kann, so ist es ist doch Teil der Lösung.
Die Mobilitätswende, und direkt damit verbunden der Klimaschutz, sind eine Frage der sozialen Gerechtigkeit – vor allem gegenüber jüngeren Generationen. Aber es geht auch eine Nummer kleiner: Ein höherer Radverkehrsanteil in Tornesch kann binnen kürzester Zeit die Lärm- und Schadstoffemissionen reduzieren.
Thorsten Mann ist seit 2018 Mitglied in der SPD, Ratsherr und Mitglied im Umweltausschuss. Ihn bewegen besonders die Themen innerstädtische Mobilität und Stadtentwicklung.